WLAN- Nutzungsvereinbarung
WLAN-Nutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Bereitstellung des WLAN-Zugangs
Der Vermieter stellt dem Mieter und den zur Reisegruppe gehörenden Mitreisenden für die Dauer des Aufenthalts einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig und für Gäste kostenfrei.
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, Netzabdeckung oder störungsfreien Betrieb besteht nicht. Störungen, Wartungsarbeiten, technische Einschränkungen, Ausfälle des Internetanbieters oder Überlastungen des Netzes können auftreten.
Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Personen, die nicht zur Reisegruppe gehören, ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, alle Mitreisenden über diese Nutzungsbedingungen zu informieren.
2. Zulässige Nutzung
Der WLAN-Zugang darf ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.
Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, den WLAN-Zugang nicht zu verwenden für:
- rechtswidrige Downloads, Uploads oder Filesharing-Angebote,
- Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten,
- Abruf, Speicherung, Verbreitung oder Bereitstellung strafbarer, jugendgefährdender, extremistischer, beleidigender, verleumderischer, bedrohender oder sonst rechtswidriger Inhalte,
- Versand von Spam, Phishing-Nachrichten, Schadsoftware oder sonstiger missbräuchlicher Kommunikation,
- Angriffe auf fremde IT-Systeme, Netzwerke, Server oder Daten,
- Manipulationen an Hard- oder Software des Vermieters,
- Handlungen, die die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit des WLAN-Zugangs beeinträchtigen.
Eine gewerbliche oder übermäßig datenintensive Nutzung, die den Anschluss erheblich belastet oder andere Gäste bzw. den Betrieb beeinträchtigt, ist nicht gestattet.
3. Verantwortung des Mieters
Der Mieter ist für die Nutzung des WLAN-Zugangs durch sich selbst und seine Mitreisenden verantwortlich.
Die Überlassung der Zugangsdaten an Dritte, insbesondere Besucher, Nachbarn oder fremde Personen, ist nicht gestattet.
Der Nutzer darf keine fremden Zugangsdaten verwenden, keine Passwörter ausspähen und keine Sicherheitsvorkehrungen umgehen.
4. Haftung und Freistellung
Die Nutzung des WLAN-Zugangs erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Endgeräten, Datenverluste, Schadsoftware, unbefugte Zugriffe Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Endgeräte durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu schützen, insbesondere durch aktuelle Betriebssysteme, Sicherheitsupdates, Virenschutz, Firewall und sichere Passwörter.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Mieter oder seine Mitreisenden entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Abmahnkosten, Schadenersatzforderungen, Rechtsverfolgungskosten sowie sonstige Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter eine rechtswidrige Nutzung, einen Missbrauch oder eine Sicherheitsgefährdung, hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren.
5. Sperrung des WLAN-Zugangs
Der Vermieter ist berechtigt, den WLAN-Zugang ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen.
Ein Anspruch auf erneute Freischaltung besteht in diesem Fall nicht.
6. Datenschutz
Bei der Nutzung des WLAN-Zugangs können technisch notwendige Verbindungs- und Protokolldaten durch den Internetanbieter, den Router oder eingesetzte Netzwerktechnik verarbeitet werden. Dies kann insbesondere IP-Adressen, Gerätekennungen, Verbindungszeitpunkte, Datenmengen oder technische Status- und Fehlerprotokolle betreffen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse oder Missbrauchsaufklärung erforderlich ist.
Eine inhaltliche Überwachung der Internetnutzung durch den Vermieter findet nicht statt.
Der Vermieter speichert keine Inhalte der Kommunikation und wertet keine aufgerufenen Internetseiten aus, soweit dies nicht ausnahmsweise zur Aufklärung eines konkreten Missbrauchsfalls erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters.
7. Anerkennung der Nutzungsbedingungen
Mit Nutzung des WLAN-Zugangs erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an.
